AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

§ 3 Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer

(2) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

(3) Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Material, Löhne) zulässig. Wir berechnen dann die am Liefertag gültigen Preise.

§ 4 Lieferzeit

1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages in technischer und kaufmännischer Hinsicht.

2. Wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und -Termine angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus
Annahmeverzug des Bestellers.

Für die Einhaltung der Lieferfristen und -Termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann oder vom Besteller abgerufen wird, gelten die Lieferfristen und -termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

§ 5 Gewährleistung

(1) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(2) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

(3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.

(4) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

(5) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Kaufsache (bei Privatpersonen 24 Monate). Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Bei Wiederverkäufern beinhaltet der Wiederverkäufer-Rabatt, das dieser als Fachhändler die Anlieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung der gelieferten Artikel und die Kosten des Garantiekundendienstes übernimmt. Wir räumen Ihnen, falls berechtigt, Materialgarantie entsprechend unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.

(7) Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten stellen wir unseren Kundendienst nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssätze zur Verfügung.

(8) Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere verpflichtende Erklärungen abzugeben.

(9) Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten Fachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie
in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

(4) Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

§ 7 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

Sela-Teigwarengeräte GmbH 
Auf der Steige 40
88326 Aulendorf

Tel.07525-1044 
Fax 07525-60603

info@sela-gmbh.de